Die elektronische Patientenakte in der Apotheke

Elektronische Patientenakte (ePA): Mehr Überblick über Ihre Gesundheit

Die elektronische Patientenakte bündelt wichtige Gesundheitsdaten an einem Ort und unterstützt eine bessere Abstimmung von Behandlungen. Auch in der Apotheke kann sie helfen, Ihre Medikamente im Blick zu behalten und Sie noch gezielter zu beraten.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglicht es, wichtige medizinische Informationen sicher digital zu speichern und bei Bedarf verfügbar zu machen.

Dazu gehören zum Beispiel Befunde, Arztbriefe und Informationen zu verordneten Medikamenten. Ziel ist es, Behandlungen besser zu koordinieren und Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu geben.

Die ePA in der Apotheke

Für Apotheken ist vor allem die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte relevant. Sie enthält eine Übersicht über verordnete Medikamente, die über das E-Rezept erfasst wurden.

Diese Übersicht kann helfen, mögliche Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen schneller zu erkennen und die Beratung zu Arzneimitteln noch gezielter zu gestalten – besonders bei mehreren gleichzeitig eingenommenen Medikamenten.

Gerade bei einer umfangreichen Medikation trägt die ePA so zu mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bei.

 

Medikationsliste und zukünftiger Medikationsplan

Die Medikationsliste wird automatisch durch neue E-Rezept-Verordnungen ergänzt und bietet damit eine laufend aktualisierte Übersicht über Ihre verordneten Medikamente.

Zukünftig soll sie durch einen erweiterten digitalen Medikationsplan ergänzt werden, der zusätzliche Informationen zur Einnahme und zur Abstimmung zwischen verschiedenen Gesundheitsbereichen enthalten kann.

Unsere Kundenkarte – Ihre Medikation noch besser im Blick

Mit der Kundenkarte unserer Apotheken können wir Sie schon heute besonders umfassend zu Ihren Medikamenten beraten.

Während die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte vor allem ärztlich verordnete Arzneimittel über das E-Rezept abbildet, können wir über die Kundenkarte – mit Ihrem Einverständnis – zusätzlich auch frei verkäufliche Medikamente erfassen, die Sie bei uns erhalten.

So entsteht ein besonders vollständiges Bild Ihrer Medikation. Das hilft uns, Wechselwirkungen noch besser einzuschätzen, Ihre Therapie sicher zu begleiten und Sie im Alltag gezielt zu unterstützen.

Fragen und Antworten zur ePA

Welche Informationen meiner ePA können Apotheken einsehen?

Apotheken können – wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelesen wird – auf bestimmte Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte zugreifen. Dazu gehört insbesondere die Medikationsliste, also eine Übersicht über verordnete Medikamente, die über das E-Rezept erfasst wurden.

Diese Informationen unterstützen uns dabei, mögliche Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen zu erkennen und Sie gezielt zu Ihren Arzneimitteln zu beraten.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Zugang zur elektronischen Patientenakte im Versorgungsalltag. Wird sie in einer Arztpraxis oder Apotheke eingelesen, können – im Rahmen der Behandlung oder Beratung – bestimmte Informationen aus der ePA genutzt werden.

Verordnete Medikamente werden über das E-Rezept dokumentiert und können anschließend in der Medikationsliste der ePA erscheinen. So entsteht Schritt für Schritt ein Überblick über Ihre verordneten Arzneimittel.

Nein. In der elektronischen Patientenakte werden in der Regel verordnete Medikamente erfasst, die über das E-Rezept eingelöst wurden.

Frei verkäufliche Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, werden dort normalerweise nicht automatisch gespeichert.

Die ePA unterstützt Apotheken vor allem dabei, einen besseren Überblick über verordnete Medikamente zu erhalten. Dadurch können wir Sie bei der Arzneimittelberatung noch gezielter unterstützen und auf mögliche Wechselwirkungen oder Unklarheiten in der Medikation achten.

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